Offener Brief an Kristina Schröder

Gelebte Inklusion. Meine Schwester an ihrem 1. Schultag.

 

Sehr geehrte Frau Schröder,

Sie haben in der WELT eine Kolumne unter dem Titel „Was wir uns künftig nicht mehr leisten können“ veröffentlicht. Ich kenne als Schwester einer Frau mit Behinderung die Angehörigenseite sehr gut und möchte Ihnen hier antworten:

Jede Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Dies gilt für unsere Familien im Kleinen und unser Gemeinwesen, unseren Staat, unsere Demokratie im Großen.  

Unser Staat hat sich nach den dunkelsten Jahren des Dritten Reichs eine Verfassung gegeben, die in der Präambel die Verantwortung vor Gott und den Menschen betont, und das deutsche Volk als Urheber der Verfassung nennt.
Artikel 1 und 2 benennen die unveräußerlichen Grundrechte: „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Diese Würde ist nicht abhängig von Wirtschaftslage, Kassenstand oder Effizienzüberlegungen. Sie gilt auch – und gerade – dann, wenn ein Mensch auf Unterstützung angewiesen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass der Staat das menschenwürdige Existenzminimum nicht relativieren darf, auch nicht aus fiskalischen Gründen.

Unsere Geschwister mit Behinderung sind keine Kostenfaktoren. Sie sind Menschen mit Rechten.

Gleichberechtigung bedeutet mehr als formale Gleichheit

Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verbietet ausdrücklich die Benachteiligung wegen einer Behinderung. Doch Gleichberechtigung ist nicht erreicht, wenn Menschen mit Behinderungen theoretisch dieselben Rechte haben, diese aber praktisch nicht wahrnehmen können, weil Assistenz, Bildung oder Teilhabeunterstützung fehlen.

Wer Leistungen kürzt oder ihre Notwendigkeit grundsätzlich in Frage stellt, schafft keine „Effizienz“, sondern strukturelle Ausgrenzung. Das trifft nicht abstrakte Haushalte – es trifft konkrete Menschen.

Inklusion ist Recht – und gesellschaftliche Vernunft

Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem und selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ist geltendes Recht.

Zugleich zeigt die Bildungsforschung eindeutig:

Inklusive Bildung und Teilhabe sind keine Fehlanreize, sondern Investitionen in soziale Stabilität. Studien der UNESCO und der Bertelsmann Stiftung belegen, dass inklusive Systeme langfristig Exklusionskosten senken, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Bildungschancen erweitern – für alle.

 

Die Frage darf daher nicht lauten, ob wir uns Teilhabe leisten können.

Die ehrliche Frage ist: Was kostet es uns als Gesellschaft, wenn wir sie verweigern?  Wir sehen gerade sehr nachdrücklich am Beispiel der USA, wie schnell eine Demokratie zum Schaden aller auseinanderfällt und Menschen in den Ruin getrieben werden, wenn einzelne Menschen ausgegrenzt werden, man zwar scheinheilig mit Macht für das ungeborene Leben kämpft, das geborene aber vernachlässigt, welche Härte und welcher Ton, welche Vulgarität in politische Debatten einziehen und der generellen Menschenverachtung immer mehr Raum geben.

Und noch ein Appell: Wenn wir auf Menschen mit Behinderung Rücksicht nehmen, ist dies nachhaltig für die gesamte Gesellschaft: Wir signalisieren, dass wir solidarisch sind. Dass wir Menschen wahrnehmen, denen es nicht gut geht in unserem Land. Wir überlassen Menschen mit Problemen nicht den extremen Rändern der Parteienlandschaft. Und wir schützen uns selbst, wenn uns eines Tages ein Schicksalsschlag trifft, ein Unfall, der uns in den Rollstuhl bringt, ein Schlaganfall, der uns einseitig lähmt, eine Hirnhautentzündung, eine Demenz, die Liste ist lang.

Angehörige tragen bereits die Hauptlast

Als Angehörige erleben wir täglich, wie brüchig Unterstützungsstrukturen sind. Wir fangen auf, was fehlt. Wir springen ein, wenn Assistenz ausfällt, Anträge scheitern oder Zuständigkeiten verschoben werden. Viele Familien leben permanent an der Grenze ihrer Belastbarkeit – emotional, organisatorisch, finanziell.

Wenn der Staat sich zurückzieht, bedeutet das nicht weniger Aufwand. Es bedeutet nur: mehr Unsichtbarkeit, mehr Überforderung, weniger Würde.

Geld scheint genug da zu sein: Der Schaden aus den Cum Ex-Geschäten wird mit 36 Milliarden Euro beziffert. Die Hans-Böckler-Stiftung schreibt, dass in Deutschland vermutlich um die 100 Milliarden Euro jedes Jahr hinterzogen werden, aber nur 2,4 Milliarden durch die Steuerfahndung eingetrieben wurden (und willige Steuerfahnder*innen ausgebremst).

Unser Appell

Wir fordern eine Debatte, die Rechte nicht gegen Kosten ausspielt.

Wir fordern eine Politik, die das Grundgesetz ernst nimmt – nicht nur in Sonntagsreden.

Und wir fordern, dass Menschen mit Behinderungen nicht erneut erklären müssen, warum ihre Teilhabe „gerechtfertigt“ ist.

Teilhabe ist kein Luxus.

Sie ist Verfassungsauftrag.

Und sie ist ein Maßstab dafür, wie ernst wir es mit der Menschenwürde wirklich meinen.

 

Mit Nachdruck und Hoffnung,

Christel Tampé

Schwester. Angehörige. Bürgerin dieses Landes.

Meine Schwester ist vor 3 Jahren verstorben. Schwester bleibt man aber sein Leben lang. Ich engagiere mich daher weiter nachdrücklich für die Interessen von Menschen mit Behinderung und deren Familien, u.a. hier: https://erwachsene-geschwister.de und hier: https://www.facebook.com/groups/ErwachseneGeschwister

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